>Das Wettbewerbsrecht stellt eine wichtige Konstante im deutschen Recht dar, die von allen Gewerbetreibenden im Handel und im Internet beachtet werden sollte. Dabei beschreibt das Wettbewerbsrecht vor allem, was den fairen Wettbewerb im Gegensatz zum unlauteren Wettbewerb (UWG) ausmacht. Zwar dürfen Gewerbetreibende nach Profit streben, aber dabei ist es gesetzlich verboten, unlauteren Wettbewerb zu betreiben, da dieser sowohl Mitbewerbern als auch Verbrauchern schadet.
Schon in § 1 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wird festgehalten, dass Mitbewerber und Verbraucher durch das Wettbewerbsrecht vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden sollen. Dabei wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in der Regel durch eine Abmahnung und eine eventuell nachfolgende einstweilige Verfügung geahndet. Bei Verletzung des Wettbewerbsrecht wird an den betreffenden Gewerbetreibenden eine Abmahnung geschickt. Wenn das jeweilige Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und das wettbewerbsverletzende Fehlverhalten in Zukunft unterlässt, ist kein weiteres Vorgehen mehr nötig. Wird die Unterlassungserklärung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens unterschrieben , wird ein Gericht eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung kann ausgestellt werden, die das Fehlverhalten untersagt.
Weitere wichtige Gesetze für einen rechtsgültigen Wettbewerb
Das in Deutschland gültige Wettbewerbsrecht umfasst mehrere verschiedene Bereiche. Einen zentralen Kern nimmt dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein, in dem genau definiert wird, welche Verhaltensweisen dem fairen Wettbewerb widersprechen. Zudem ergänzen auch das Markengesetz und andere in Deutschland verbindliche Gesetze die Rechtslage in diesem Bereich. Auch das Kartellrecht spielt eine wichtige Rolle, da es den wirtschaftlichen Wettbewerb unterstützt und schützt.
Durch das Kartellrecht werden z.B. Monopole verhindert und unlautere Preisvereinbarungen zwischen mehreren Mitbewerbern untersagt.
Das europäische Wettbewerbsrecht umspannt darüber hinaus auch das Recht der staatlichen Beihilfen, die den Wettbewerb durch staatliche Förderungen beeinflussen und verändern können. Staatliche Beihilfen werden in Deutschland auch als Subventionen bezeichnet und stellen Darlehen oder andere Förderungen für einzelne Unternehmen dar.