Wettbewerbsrecht für einen fairen Wettbewerb

>Das Wettbewerbsrecht stellt eine wichtige Konstante im deutschen Recht dar, die von allen Gewerbetreibenden im Handel und im Internet beachtet werden sollte. Dabei beschreibt das Wettbewerbsrecht vor allem, was den fairen Wettbewerb im Gegensatz zum unlauteren Wettbewerb (UWG) ausmacht. Zwar dürfen Gewerbetreibende nach Profit streben, aber dabei ist es gesetzlich verboten, unlauteren Wettbewerb zu betreiben, da dieser sowohl Mitbewerbern als auch Verbrauchern schadet.

Schon in § 1 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wird festgehalten, dass Mitbewerber und Verbraucher durch das Wettbewerbsrecht vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden sollen. Dabei wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in der Regel durch eine Abmahnung und eine eventuell nachfolgende einstweilige Verfügung geahndet. Bei Verletzung des Wettbewerbsrecht wird an den betreffenden Gewerbetreibenden eine Abmahnung geschickt. Wenn das jeweilige Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und das wettbewerbsverletzende Fehlverhalten in Zukunft unterlässt, ist kein weiteres Vorgehen mehr nötig. Wird die Unterlassungserklärung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens unterschrieben , wird ein Gericht eingeschaltet und eine einstweilige Verfügung kann ausgestellt werden, die das Fehlverhalten untersagt.

Weitere wichtige Gesetze für einen rechtsgültigen Wettbewerb

Das in Deutschland gültige Wettbewerbsrecht umfasst mehrere verschiedene Bereiche. Einen zentralen Kern nimmt dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein, in dem genau definiert wird, welche Verhaltensweisen dem fairen Wettbewerb widersprechen. Zudem ergänzen auch das Markengesetz und andere in Deutschland verbindliche Gesetze die Rechtslage in diesem Bereich. Auch das Kartellrecht spielt eine wichtige Rolle, da es den wirtschaftlichen Wettbewerb unterstützt und schützt.

Durch das Kartellrecht werden z.B. Monopole verhindert und unlautere Preisvereinbarungen zwischen mehreren Mitbewerbern untersagt.
Das europäische Wettbewerbsrecht umspannt darüber hinaus auch das Recht der staatlichen Beihilfen, die den Wettbewerb durch staatliche Förderungen beeinflussen und verändern können. Staatliche Beihilfen werden in Deutschland auch als Subventionen bezeichnet und stellen Darlehen oder andere Förderungen für einzelne Unternehmen dar.

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Jeder sollte über seine Rechte Bescheid wissen – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber

Unterschreibt man als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag und geht somit einem angestelltes Beschäftigungsverhältnis nach, hat man gewisse Rechte, aber auch gewissen Pflichten seinem Arbeitgeber gegenüber. Daher sollte man im Vorfeld, also vor der Vertragsunterzeichnung, ein wenig über Arbeitsrecht Bescheid wissen. Diese wohl wichtigsten Punkte sind wohl unbestritten die Höhe des Gehaltes, die Anzahl der Urlaubstage und die Vertragslaufzeit – befristet oder unbefristet – und die Kündigungsfrist eines Beschäftigungsverhältnis. Diese grundlegenden Aspekte des Arbeitsrechts – bis auf das Gehalt – sind gesetzlich soweit geregelt, damit jedem Arbeitnehmer die gleichen Chancen und Möglichkeiten geboten werden können.

So kann zum Beispiel eine Probezeit von drei bis sechs Monate vereinbart werden, in der beide Seiten eine Kündigungfrist von einem Monat (vom Gestzgeber her) vorgesehen ist. Ausnahmen werden vertraglich festgehalten. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass dem Arbeitnehmer immer ein besonderer Kündigungsschutz zugesprochen wird: in der Regel sind es nach Ablauf der Probezeit drei Monate, falls ihm gekündigt wird. Je länger er einem Betrieb angehört umso höher wird dann auch die Kündigungfrist.

Grundsätzlich stehen einem Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Tagen Urlaub pro Jahr zu. Nicht genommene Urlaubstage können entweder mit ins neue Jahr genommen werden oder werden ausbezahlt. Dasselbe kann für Überstunden gelten, sollte aber auf jedem Fall vertraglich festgehalten werden. So kann zum Beispiel für geleistete Überstunden Uralub genommen werden, oder die Mehrarbeit wird ausbezahlt. In einigen, seltenen Fällen wird Mehrarbeit gar nicht vergütet, was schädlich für das Betriebsklima ist, aber dennoch nicht unrecht ist.

Im Falle einer Krankheit ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden und seine Abwesenheit zu erklären. Ab dem dritten Fehltag muss der Arbeitgeber ein ärtzliches Attest vorlegen.

Weiterführende Hinweise, die das Thema Arbeitsrecht auch noch in unterschiedlichste Weise vertiefen, erhält man durch Fachliteratur oder man kann bei der Gewerkschaft fragen. In kritischen Angelegenheiten wendet man sich am Besten direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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